Schiedsklausel SMES DGIHK (für Verträge)

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Zur Beilegung jeglicher Streitigkeit über diesen Vertrag, insbesondere über die Gültigkeit, die Auslegung und die Ausführung desselben, werden die Parteien vor Einleitung schiedsge-richtlicher oder gerichtlicher Verfahren ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung der Schiedsgerichts– und Mediationsstelle (SMES) der Deutsch-Griechischen Industrie-und Handelskammer (DGIHK) in der jeweils geltenden Fassung durchführen.
Das Mediationsverfahren wird in.......................Sprache durchgeführt.

Die obige Klausel hat Beispielcharakter. Die Parteien können wahlweise eine entsprechende Klausel, welche auf die Mediation der SMES verweist, frei ausgestalten.